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Einwohnerfragestunden im Bottroper Stadtrat

Die Stadt Bottrop führt relativ regelmäßig zu Beginn von Sitzungen des Bottroper Stadtrates eine Einwohnerfragestunde durch. Der Termin der Fragestunde wird hierzu mindestens vier Wochen vor der Ratssitzung im "Stadtspiegel Bottrop" und im Internet öffentlich bekannt gemacht. In der öffentlichen Bekanntmachung wird stets darauf hingewiesen, dass die Fragen spätestens 10 volle Tage vor der Sitzung des Stadtrates eingebracht werden müssen. Die letzten Einwohnerfragestunden im Bottroper Stadtrat haben am 30. Oktober 2007, 29. April 2008, 28. Oktober 2008, 5. Mai 2009 und 18. Mai 2010 stattgefunden. Die entsprechende Einreichungsfrist für Fragen endet dabei stets 10 Tage vorher.

 

Grundsätzlich gilt für Einwohnerfragestunden, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Bottrop zur Fragestunde im Rat der Stadt Bottrop bis zu zwei Fragen stellen kann, die sich auf Angelegenheiten der Stadt Bottrop von allgemeiner Bedeutung beziehen müssen. Die Fragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. In der Sitzung besteht für die EinwohnerInnen die Möglichkeit, die Fragen zu wiederholen oder zu erläutern. Alle FragestellerInnen können in der Sitzung eine Zusatzfrage stellen, die allerdings im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stehen muss. Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller in der Sitzung des Stadtrates im Großen Sitzungssaal des Rathauses Bottrop nicht anwesend, werden die Fragen nicht in der Ratssitzung, sondern auf schriftlichem Wege beantwortet und das Antwortschreiben als Anlage zur Niederschrift der jeweiligen Ratssitzung genommen.

 

Fragen für die Einwohnerfragestunde können grundsätzlich zu jeder Zeit schriftlich unter Angabe der eigenen Adresse gerichtet werden an die Stadt Bottrop, - Fachbereich Bürger und Rat, Öffentlichkeitsarbeit -, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop, Fax (02041) 70-31 01, E-Mail fachbereich05(at)bottrop.de. Außerdem besteht alternativ - aufgrund einer Initiative der bündnisgrünen Ratsfraktion im Jahr 2007 - die Möglichkeit der telefonischen Fragestellung unter Tel. (02041) 70-38 29 oder Tel. (02041) 70-39 60. Darüber hinaus kann die Fragestellung aber auch per persönlicher Vorsprache  in den Zimmern 8 und 9 des Bottroper Rathauses zur Niederschrift durch städtische  Mitarbeiter gegeben werden. 

 

Die Durchführung von Einwohnerfragestunden im Bottroper Stadtrat ist übrigens - auf mehrfache Initiativen der bündnisgrünen Ratsfraktion - im § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bottrop, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen geregelt worden (vgl. ggf. Paragraphentext unten). Der  Text liegt unter anderem auch im Zimmer 8 des Bottroper Rathauses zur Einsichtnahme bereit und wird auf Anforderung durch den städtischen Fachbereich Bürger und Rat, Öffentlichkeitsarbeit an Interessierte übersandt. (US, September 2007 - Aktualisierung Oktober 2008 und Mai 2010, Logo: Stadt Bottrop)


Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

§ 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bottrop, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (Original-Textauszug)

 

(1) Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner als erster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung einer der nächstfolgenden Ratssitzungen aufgenommen wird.

 

(2) Der Termin der Fragestunde ist mindestens 4 Wochen vor der Ratssitzung öffentlich bekannt zu machen. Jeder Fragesteller kann bis zu zwei Fragen pro Sitzung stellen. Die Fragen müssen spätestens 10 volle Tage vor der Sitzung des Rates schriftlich beim Oberbürgermeister eingereicht werden. Hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

(3) Die Fragen müssen kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Bottrop von allgemeiner Bedeutung beziehen und dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten.

 

(4) Fragen, die

- anonym gestellt werden

- nicht in öffentlicher Sitzung beantwortet werden dürfen oder deren Beantwortung gesetzliche Vorschriften verletzt

- Unterstellungen, Feststellungen oder Wertungen beinhalten, offensichtlich unverständlich oder beleidigenden Inhalts sind

werden durch den Oberbürgermeister zurückgewiesen.

 

Der Oberbürgermeister kann Fragen zurückweisen, die

- bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden

- ein laufendes Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren betreffen

- in den Zuständigkeitsbereich anderer Behörden, Institutionen oder Personen fallen.

 

(5) Der Oberbürgermeister ruft die Fragesteller in der Reihenfolge des Eingangs der Fragen beim Oberbürgermeister auf. Die Fragesteller haben die Möglichkeit, die Fragen mündlich zu wiederholen oder zu erläutern. Diese Wortmeldung soll nicht länger als zwei Minuten, die Beantwortung durch den Oberbürgermeister oder einem von ihm benannten Mitarbeiter nicht länger als drei Minuten dauern. Die Fragen und Antworten werden protokolliert.

 

(6) Jeder Fragesteller ist berechtigt, eine im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stehende Zusatzfrage zu stellen. Ist der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage nicht beantwortet.

 

(7) Fragestunden sollen in der Regel nicht länger als 60 Minuten dauern. Fragen, die in dieser Zeit nicht beantwortet werden können, werden bis zu nächsten Fragestunde zurückgestellt oder im Einvernehmen mit der fragenden Person schriftlich beantwortet. Dies gilt auch für Zusatzfragen.

 

(Stand: September 2007, Logo: Stadt Bottrop, US)



Fragestunde: EinwohnerInnen stehen im Mittelpunkt

Die Einwohnerfragestunde in der Sitzung des Bottroper Stadtrates am 30. Oktober 2007 hat allen Anwesenden gezeigt, wie ein Instrument der direkten Einwohnerbeteiligung aussehen kann. Sie hat aber auch gezeigt, dass sie verbessert werden muss, jedoch in erster Linie für die Einwohnerinnen und Einwohner. Denn diese stehen am Anfang der Sitzung im Mittelpunkt und nicht die Kommunalpolitiker.

 

GRÜNE Ratsfraktion: In der Einwohnerfragestunde des Rates sollen die Einwohner im Mittelpunkt stehen

 

"Es ist nicht richtig, dass die Politik nicht zu Wort gekommen ist, wie die ödp behauptet. Dem Wunsch eines 17-jährigen Fragestellers nach der Meinung der Politik ist vom Oberbürgermeister mehr als entsprochen worden. Dies könnte Vorbildcharakter für die Zukunft haben. Die Politik kann somit genau dann reden, wenn dies auch von den Einwohnern gewünscht wird. Die ödp sollte nicht vergessen, dass bei der Fragestunde die Einwohner im Mittelpunkt stehen sollen", widerspricht Fraktionssprecherin Andrea Swoboda der Darstellung der Fraktion der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp).

 

GRÜNE machen Vorschläge für die Verbesserung der Einwohnerfragestunde

 

"Einwohnerfragestunden müssen zum Beispiel viel häufiger angeboten werden, um eine Ballung von zu vielen Fragen zu vermeiden. Es ist nicht einwohnerfreundlich, die Fragesteller eine Stunde oder mehr warten zu lassen und das im schlechtesten Fall noch stehend, bis sie eine Antwort der Verwaltung bekommen. Uns GRÜNEN leuchtet auch nicht ein, warum die Fragen unbedingt schriftlich gestellt werden müssen. Dies könnte man vereinfachen, wie beim Ideen- und Beschwerdemanagement der Stadt, bei dem auch mündliche Eingaben angenommen und bearbeitet werden. Auch sind grundsätzlich Einwohnerfragestunden am Anfang der örtlichen Bezirksvertretungen zu überlegen, da ein Rederecht für Bürgerinnen und Bürger (zum Beispiel im Stadtbezirk Bottrop-Süd) in letzter Zeit wiederholt verweigert wurde", kündigt Andrea Swoboda weitere Verbesserungsvorschläge im Ältestenrat an.

 

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN nimmt weitere Anregungen und Ideen von Einwohnerinnen und Einwohnern per E-Mail unter info(at)gruene-bottrop.de (Stichwort: "Einwohnerfragestunde") entgegen. (US, Logo: Stadt Bottrop, November 2007)


Beispiel-Fälle: Fragen für die Einwohnerfragestunde

Nachhaltige Flächenentwicklung im Bottroper Stadtgebiet (10/2007)

 

(1.) Worin besteht konkret, aus Sicht der Stadt Bottrop, eine nachhaltige Flächenpolitik im Wohnungs- und Gewerbebereich in Bottrop?

 

(2.) Welche Optimierungsmöglichkeiten sieht die Stadt Bottrop in der Wohnungs- und Gewerbepolitik angesichts der Aussage anerkannter NRW-Berater für nachhaltige Flächenpolitik, im Bottroper Stadtgebiet sei aktuell (noch) "keine nachhaltige Entwicklung bei der Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung feststellbar" (Zitat)?

 

 

Bottroper Immobilienmarkt (10/2007)

 

(1.) Wie beurteilt das Bottroper Baudezernat die rückläufigen Preise in guten Bottroper Immobilienlagen bei Wohnmieten (minus 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr), Einfamilienhäusern (minus 3 Prozent) und Baugrund für Eigenheime (minus 3 Prozent) sowie Eigentumswohnungen (minus 7 Prozent) im "BELLEVUE-Index" 2007 der Zeitschrift "Wirtschaftswoche"?

 

(2.) Warum kann angesichts der offenkundig entspannten Bottroper Marktlage im Immobilienbereich nicht auf Wohnbauprojekte verzichtet werden, die wertvolle Grünflächen im Stadtgebiet zerstören (zum Beispiel B-Plan Brentanostraße oder Möddericher Straße)?