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„Der heiße Draht zur Stadtverwaltung“ ist verglüht

Ideen- und Beschwerdemanagement: Vorschläge vieler Menschen bleiben zukünftig auf der Strecke
GRÜNE: „Umorganisation“ entpuppt sich als „Beerdigung“ zentraler Anlaufstelle – Rückschritt einwohnerfreundlicher Stadtorganisation
Die Bottroper Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert deutlich die ersatzlose Abschaffung des Ideen- und Beschwerdemanagements der Stadt Bottrop. Was von der Stadt als „umorganisieren“ bezeichnet werde, entpuppe sich - nach Ansicht der GRÜNEN - als Beerdigung eines aktiven einwohnerfreundlichen Services, der seit April 2006 sehr gut angenommen wurde. Aus diesem Grund sei Mitte 2007 sogar noch eine personelle Verstärkung vorgenommen worden.
Dazu die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Andrea Swoboda: „Nach unserer Ansicht standen die Menschen mit ihren Ideen und Beschwerden hier im Mittelpunkt, von dem alle profitieren konnten: Einwohner, Verwaltung und Politik. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist aber gegen unsere Stimmen beschlossen worden, das „Aktive Ideen- und Beschwerdemanagement“ im Rathaus zu streichen, um Personalkosten von angeblich 75.000 Euro für diese zentrale Anlaufstelle zu sparen. Vielmehr muss die Stadtverwaltung aktiv für sich werben nach dem Motto: EinwohnerIn, hier bin ich, was kann ich für Sie tun?“
Der stellvertretende Bauausschussvorsitzende Ulrich Schnirch ergänzt: „Es wirkt schon ziemlich praxisfern, wenn von der Stadt behauptet wird, die notwendige Hilfe könne die städtische Telefonzentrale nun quasi nebenbei leisten. Denn auch gestandene Verwaltungsleute wissen keineswegs ohne weiteres, wer innerhalb der Stadtverwaltung zuständig ist. So manche gute Idee (z. B. zur Haushaltskonsolidierung) wird deshalb zukünftig wohl auf der Strecke bleiben. Zum Schaden der Stadt. Daneben wird es zu Mehrkosten in den jeweils zuständigen Dienststellen kommen, da die abschließende Antwort auf Bürgereingaben generell von dort erfolgen soll.“ Dies habe schon bis April 2006 nicht funktioniert, als die Einwohnerschaft auf die Suche nach Ansprechpartnern geschickt und letztlich festgestellt wurde, dass dies nicht gelingt. (US, Juli 2010)
Einwohnerfragestunden im Bottroper Stadtrat
Die Stadt Bottrop führt relativ regelmäßig zu Beginn von Sitzungen des Bottroper Stadtrates eine Einwohnerfragestunde durch. Der Termin der Fragestunde wird hierzu mindestens vier Wochen vor der Ratssitzung im "Stadtspiegel Bottrop" und im Internet öffentlich bekannt gemacht. In der öffentlichen Bekanntmachung wird stets darauf hingewiesen, dass die Fragen spätestens 10 volle Tage vor der Sitzung des Stadtrates eingebracht werden müssen. Die letzten Einwohnerfragestunden im Bottroper Stadtrat haben am 30. Oktober 2007, 29. April 2008, 28. Oktober 2008, 5. Mai 2009 und 18. Mai 2010 stattgefunden. Die entsprechende Einreichungsfrist für Fragen endet dabei stets 10 Tage vorher.
Grundsätzlich gilt für Einwohnerfragestunden, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Bottrop zur Fragestunde im Rat der Stadt Bottrop bis zu zwei Fragen stellen kann, die sich auf Angelegenheiten der Stadt Bottrop von allgemeiner Bedeutung beziehen müssen. Die Fragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. In der Sitzung besteht für die EinwohnerInnen die Möglichkeit, die Fragen zu wiederholen oder zu erläutern. Alle FragestellerInnen können in der Sitzung eine Zusatzfrage stellen, die allerdings im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stehen muss. Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller in der Sitzung des Stadtrates im Großen Sitzungssaal des Rathauses Bottrop nicht anwesend, werden die Fragen nicht in der Ratssitzung, sondern auf schriftlichem Wege beantwortet und das Antwortschreiben als Anlage zur Niederschrift der jeweiligen Ratssitzung genommen.
Fragen für die Einwohnerfragestunde können grundsätzlich zu jeder Zeit schriftlich unter Angabe der eigenen Adresse gerichtet werden an die Stadt Bottrop, - Fachbereich Bürger und Rat, Öffentlichkeitsarbeit -, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop, Fax (02041) 70-31 01, E-Mail fachbereich05(at)bottrop.de. Außerdem besteht alternativ - aufgrund einer Initiative der bündnisgrünen Ratsfraktion im Jahr 2007 - die Möglichkeit der telefonischen Fragestellung unter Tel. (02041) 70-38 29 oder Tel. (02041) 70-39 60. Darüber hinaus kann die Fragestellung aber auch per persönlicher Vorsprache in den Zimmern 8 und 9 des Bottroper Rathauses zur Niederschrift durch städtische Mitarbeiter gegeben werden.
Die Durchführung von Einwohnerfragestunden im Bottroper Stadtrat ist übrigens - auf mehrfache Initiativen der bündnisgrünen Ratsfraktion - im § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bottrop, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen geregelt worden (vgl. ggf. Paragraphentext unten). Der Text liegt unter anderem auch im Zimmer 8 des Bottroper Rathauses zur Einsichtnahme bereit und wird auf Anforderung durch den städtischen Fachbereich Bürger und Rat, Öffentlichkeitsarbeit an Interessierte übersandt. (US, September 2007 - Aktualisierung Oktober 2008 und Mai 2010, Logo: Stadt Bottrop)
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
§ 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bottrop, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (Original-Textauszug)
(1) Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner als erster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung einer der nächstfolgenden Ratssitzungen aufgenommen wird.
(2) Der Termin der Fragestunde ist mindestens 4 Wochen vor der Ratssitzung öffentlich bekannt zu machen. Jeder Fragesteller kann bis zu zwei Fragen pro Sitzung stellen. Die Fragen müssen spätestens 10 volle Tage vor der Sitzung des Rates schriftlich beim Oberbürgermeister eingereicht werden. Hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.
(3) Die Fragen müssen kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Bottrop von allgemeiner Bedeutung beziehen und dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten.
(4) Fragen, die
- anonym gestellt werden
- nicht in öffentlicher Sitzung beantwortet werden dürfen oder deren Beantwortung gesetzliche Vorschriften verletzt
- Unterstellungen, Feststellungen oder Wertungen beinhalten, offensichtlich unverständlich oder beleidigenden Inhalts sind
werden durch den Oberbürgermeister zurückgewiesen.
Der Oberbürgermeister kann Fragen zurückweisen, die
- bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet wurden
- ein laufendes Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren betreffen
- in den Zuständigkeitsbereich anderer Behörden, Institutionen oder Personen fallen.
(5) Der Oberbürgermeister ruft die Fragesteller in der Reihenfolge des Eingangs der Fragen beim Oberbürgermeister auf. Die Fragesteller haben die Möglichkeit, die Fragen mündlich zu wiederholen oder zu erläutern. Diese Wortmeldung soll nicht länger als zwei Minuten, die Beantwortung durch den Oberbürgermeister oder einem von ihm benannten Mitarbeiter nicht länger als drei Minuten dauern. Die Fragen und Antworten werden protokolliert.
(6) Jeder Fragesteller ist berechtigt, eine im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stehende Zusatzfrage zu stellen. Ist der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage nicht beantwortet.
(7) Fragestunden sollen in der Regel nicht länger als 60 Minuten dauern. Fragen, die in dieser Zeit nicht beantwortet werden können, werden bis zu nächsten Fragestunde zurückgestellt oder im Einvernehmen mit der fragenden Person schriftlich beantwortet. Dies gilt auch für Zusatzfragen.
(Stand: September 2007, Logo: Stadt Bottrop, US)














