Gegen explizite Sperrklausel von 3% bei den Kommunalwahlen 2020

Initiative des Landtags unzureichend begründet: Nicht rechtssicher

 „Wir GRÜNE in Bottrop sehen die aktuelle Initiative zur Einführung einer 3% - Sperrklausel für die nächsten Kommunalwahlen im Jahre 2020 sehr kritisch. Die GRÜNEN im Land sollten sich nicht zum Steigbügel von SPD und CDU bei diesem Thema machen lassen.

Nur durch einen Nachweis, dass tatsächlich schon die bisher nur behauptete Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen eingetreten ist, könnte diese Einschränkung des Wahlrechts ausreichend begründet werden. Diese Gefährdung sehen wir momentan noch nicht eingetreten - mit Blick auf Bottrop auf gar keinen Fall.

Die Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung vorgelegt. Er hat das Ziel, für Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen eine 3% - Sperrklausel einzuführen.

Am 8. März 2015 hat der Landesparteirat der NRW-GRÜNEN unter anderem sehr richtig beschlossen: „Für den Fall einer parlamentarischen Initiative zur Einführung einer Sperrklausel ist auf eine hohe Rechtssicherheit und eine sorgfältige Begründung zu achten und frühzeitig Rechtsklarheit bis zur Kommunalwahl 2020 sicherzustellen. Verfassungsrechtlich oder –politisch geboten ist hierfür der Nachweis einer bereits eingetretenen Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen.“

Dieser Beschluss der Landespartei wird durch die Fraktion im Landtag leider außer Acht gelassen.

Parteien, die eine 3%– Hürde unterstützen, sollten sich vor Augen halten, welchen fatalen Eindruck dies auf Bürgerinnen und Bürger machen könnte. Diese könnten den Eindruck haben, dass sich etablierte Parteien wie SPD und CDU in Bottrop missliebige Konkurrenz vom Halse schaffen wollen, um ihren Einfluss und Filz in den Kommunalvertretungen zu behalten. GRÜNE im Land sollten sich da nicht zum Steigbügel der SPD und CDU machen.

Vor diesem Hintergrund stößt vor allem die Begründung „Wir wollen auch die Gleichwertigkeit der abgegebenen Stimmen wiederherstellen, um das Wahlergebnis vor Ort gerechter widerzuspiegeln.“ auf unser völliges Unverständnis. Immerhin wären bei der letzten Kommunalwahl über 400.000 Stimmen durch eine Sperrklausel von 3% völlig wertlos geworden. Das hieße konkret für Bottrop 2.908 Stimmen wären wertlos!

 Deshalb eine Erhöhung der Gleichwertigkeit der Stimmen durch eine Sperrklausel mit 3% zu behaupten, halten wir für völlig absurd.“

Diese erste Stellungnahme der Bottroper Grünen wird auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen noch intensiver diskutiert.

Zur Info: Eine explizite Sperrklausel von 3% bei den Europaparlamentswahlen wurde vom Bundesverfassungsgericht erst im Februar 2014 mangels "zwingenden Grundes" verworfen.

 



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