GRÜNE gegen Kauf des Müllheizkraftwerks Karnap

Die Bottroper Ratsfraktion der GRÜNEN ist gegen eine Kaufbeteiligung am Müllheizkraftwerk Karnap.

„Stattdessen halten wir das Angebot des Regionalverbandes Ruhr, die Siedlungsabfälle von Essen, Gelsenkirchen und Bottrop in der Müllverbrennungsanlage in Herten zu entsorgen, für sehr überzeugend“, sagt Ratsfrau Sigrid Lange. Die Anlage sei hochmodern, biete Preisstabilität und Fernwärmeanschluss. Durch die Mitgliedschaft im RVR seien Bottrop, Essen und Gelsenkirchen bereits Miteigentümer. Das Karnap-Werk sei dagegen viel zu teuer und berge Risiken. (September 2013)


Ressourcenschutz, Schadstoff- und Abfallvermeidung

Zentrales Element einer GRÜNEN Abfallpolitik ist eine auf Ressourcenschutz, Schadstoff- und Abfallvermeidung ausgerichtete Produktion. Wir wollen zum einen langlebige und reparierbare Produkte aus umweltverträglichen Materialien, zum anderen Produkte, die biologisch abbaubar oder gut recycelbar sind. Dies bedeutet: produkt- und produktionsintegrierter Umweltschutz sowie die Förderung umweltfreundlicher und innovativer Technologien, zum Beispiel nachwachsende Rohstoffe. In diesem Sinne ist die Produktverantwortung der Hersteller über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts auszubauen. Wir wollen eine stetige Verringerung des Abfallaufkommens.

 

Die Sortierung des Restmülls zur Steigerung einer stofflichen Verwertung ist sinnvoll, wenn dadurch Kreisläufe geschlossen werden. Wenn eine stoffliche Verwertung nach einer ökologisch-ökonomischen Gesamtbilanz nicht sinnvoll ist (z. B. aufgrund immer noch zu großer Inhomogenität innerhalb der Abfallfraktionen oder nicht vorhandenem Absatz sortierter Fraktionen), ist neben anderen Verfahren auch die Müllverbrennung unter optimaler energetischer Ausbeute und bei ökologisch vertretbarer Entsorgung von Schlacken und Filterstäuben ein möglicher Weg. Verbrennung darf aber nicht die getrennte Erfassung sinnvoll zu verwertender Abfallströme verhindern. Sekundärbrennstoffe müssen Qualitätsstandards erfüllen, um dauerhaft Abnehmer für eine möglichst schadstoffarme, thermische Verwertung zu finden, damit zukünftig fossile Brennstoffe ersetzt werden können (Auszüge aus dem Beschluss der GRÜNEN-BAG Ökologie vom 19.02.2005: Elemente einer nachhaltigen Abfallwirtschaft):

  

1) Durch die endgültig in Kraft getretene Frist der TA Siedlungsabfall, wonach nach dem Juni 2005 keine Abfälle mehr ohne eine vorherige Vorbehandlung abgelagert werden dürfen, wird für einige Mio t an Abfällen die Entsorgung deutlich teurer.

 

2) Dies führt zu den ökologisch und ökonomisch gewünschten Effekten, das die Abfallerzeuger sich über Abfallvermeidung, getrennte Erfassung und stoffliche Verwertung Gedanken machen.

 

3) Gleichwohl bleiben erhebliche Mengen an Abfällen übrig, für die eine Vorbehandlung erforderlich ist. Auch im Falle einer MBA bleibt ein Teilstrom, die sog. hochkalorische Fraktion übrig, für die eine Verbrennung der ökologisch und ökonomisch richtige Weg ist.

 

4) Diese zusätzlich für eine Verbrennung anstehenden Abfallmengen werden entweder über den Weg der klassischen MVA verbrannt, wobei diese zum Teil eine eingeschränkte Nutzung der bei der Verbrennung frei werdenden Energie haben. Die Energienutzung bei einer MVA ist in der Regel von nachrangiger Bedeutung. Eine MVA ist in erster Linie kein Kraftwerk zur Erzeugung von Energie. Die Erzeugung von Strom (über Turbinen) und von Fernwärme ist bisher oft nur ergänzend. Die Energieeffizienz bzw. Energiewirkungsgrade bezogen auf erzeugten Strom bei einer MVA ist in der Regel nur 10-20 Prozent. Dies hat vielfältige Gründe, welche hier nicht weiter erläutert werden sollen. Eine Müllverbrennungsanlage (MVA) ist eine Vorbehandlungsanlage für Siedlungsabfälle nach der Technischen Anleitung Siedlungsabfälle (TASi). Sie dient der möglichst umweltverträglichen Behandlung von Restmüll (Schadstoffsenke). Die Rauchgasreinigung etc. ist bei einer MVA über die 17. BImschV geregelt.

 

5) Ein kleiner Teil der für eine Verbrennung anstehenden Abfallmengen wird zu sog. Sekundärbrennstoff (SBS) aufbereitet. Dies erfordert einen vergleichsweise großen Aufwand an Aufbereitung, Aussortierung, Homogenisierung und Zerkleinerung. SBS müssen den Qualitätskriterien der Bundesgütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe entsprechen. Ihre Anwendung ist die Mitverbrennung in bestehenden Kraftwerken. Hierdurch werden fossile Brennstoffe ersetzt. Für die Reinigung der Abgase gelten die Bestimmungen der 17. BimSchV.

 

6) Ein größerer Teil der neu für eine Verbrennung anstehenden Abfallmengen wird nur grob aufbereitet und soll in Kraftwerken verbrannt werden, welche unmittelbar am Standort von energieintensiven Produktionsbetrieben angesiedelt sind. Aus ökonomischer Sicht können die Produktionsbetriebe auf diese Weise kostengünstiger ihren Energiebedarf decken, was der Wirtschaftlichkeit und dem Erhalt von Arbeitsplätzen dient. Aus ökologischer Sicht werden hierdurch fossile Energieträger der bisherigen Energieerzeugung des Produktionsbetriebes ersetzt und Ressourcen geschont sowie CO2-Emissionen vermieden. Abfall besteht zu etwa 50 Prozent aus biogenen und somit regenerativen Bestandteilen. Für die Rauchgasreinigung gelten die Bestimmungen der 17. BimSchV. Aus grüner Sicht sollten für diese Anlagen bei der Rauchgasreinigung eine Technik nach dem neuesten Stand gefordert werden (BAT: Best Available Technique).

 

7) Eine Alternative zu diesen Ersatzbrennstoff (EBS) - Kraftwerken stellen die sog. Biomassekraftwerke dar. In ihnen können verschiedene Arten von Biomasse verfeuert werden. Biomasse ist dabei ein Oberbegriff für alle biogenen brennbaren Stoffe. Dies könnte z. B. auch Stroh sein. Häufig werden unterschiedliche Arten von Alt- und Restholz eingesetzt. Energieträger sind unbelastete und belastete Hölzer. Die Belastung ist in 4 Stufen (A1 bis A4) unterteilt. Für höhere Belastungen, also A3 und A4 müssen solche Biomassekraftwerke mit ihrer Rauchgasreinigung ebenfalls die Anforderungen der 17. BimschV einhalten.

 

8) Beide Formen: Biomasse- und EBS-Kraftwerke ersetzen fossile Energieträger und sollen einen Energiewirkungsgrad von (der Europäischen Union vorgeschriebenen) mindestens 60 Prozent erreichen. Hierbei ist jedoch der energetische Gesamtwirkungsgrad gemeint, d. h. die Summe aus Strom und Wärme.

 

9) Die wichtigsten Voraussetzungen für Grüne Umweltpolitik für derartige Kraftwerke und MVAs sind daher die Prinzipien:

- höchste Energieeffizienz,

- beste Umwelttechnik bei der Rauchgasreinigung (BAT),

- schonender Ersatz fossiler Energieträger.

 

10) Für Biomasse- und EBS-Kraftwerke müssen nach Grüner Umweltpolitik ergänzend zu den ökologischen Standards eine wesentlich verbesserte Energieausbeute gefordert werden. Je besser die Energieeffizienz ist, umso größer ist der Effekt der Ressourcenschonung (Ersatz von fossilen Energieträgern) und umso größer ist die CO2-Vermeidung.

- "Gravierende Unterschiede 2010 bei Abfallaufkommen in NRW" (dpa-Meldung 28.07.2012) -


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