1 Impfzentrum am Westring:
Welche alternativen Räumlichkeiten sind dazu geprüft worden?
Wir regen an, dass auch in Bottrop die Taxifahrten für hochaltrige Menschen, die nicht durch Angehörige gefahren werden können, zum Impfzentrum übernommen werden.
2 Parkautomaten weiterhin geschlossen:
Der Beschluss des Hauptausschusses dazu lief Ende des Jahres aus, durch den Verzicht von Parkgebühren Menschen mit Auto in die Innenstadt zum Einkauf zu bewegen. Die Verlängerung der Maßnahme wurde zwar von der SPD beantragt, doch nicht beratenund beschlossen. Warum wird diese Maßnahme verlängert?
3 Kitagebühren:
Trotz Empfehlung der Landesregierung Kinder daheim zu betreuen, hat dies keine Auswirkungen auf die Gebührenhöhe bzw. -Zahlung. Familien, die auf die Betreuung verzichten, müssen von der Zahlung entbunden werden. Der Zahlungsausfall muss von der Landesregierung komplett übernommen werden. Die Stadt Bottrop soll sich dafürbei derLandesregierung einsetzen. Gibt es dazu schon Initiativen?
4 Absage von Ausschüssen/städtischen Gremien:
Anstelle der einwöchigen fristgerechten Einladung wurde den politischen Vertrer*innen die Absage derjenigen Gremien mit dieser Frist mitgeteilt, die nicht nötigerweise tagen mussten. Angesichts des Lockdowns bis zum 31.01.2021 stellt sich die Frage, ob die Entscheidung zu den einzelnen Gremien nicht sofort den Politiker*innen mitgeteilt werden kann. Das lässt eine bessere Planung zu, die angesichts der Coronabelastungen am Arbeitsplatz und in den Familien nötig ist. Grundsätzlich
ist eine Aussetzung aller Gremien ebenfalls denkbar.
5 Städtische Gremien als Präsenzveranstaltungen?
Die Grüne Fraktion möchte hiermit anregen, die Stadt möge die Einführung von Videokonferenzen als Alternative zu Präsenzsitzungen prüfen. Neben der Änderung der Geschäftsordnung bzw. Hauptsatzung und der technischen Ausstattung sollten die zu klärenden Punkte aufgelistet und erörtert werden.
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Die Stadt Bottrop anwortet:
1 - Räumlichkeiten Impfzentrum
Auf Veranlassung des Unterzeichners hat der Krisenstab der Stadt Bottrop bereits vor geraumer Zeit - und vor entsprechenden Weisungen durch das Land - eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich in Erwartung der die Kommunen wahrscheinlich treffenden Aufgaben mit der Durchführung und Abwicklung von Impfungen in Bottrop befassen sollte. Die Unterzeichner selbst hat diese Arbeitsgruppe geleitet. Sie ist durch den Krisenstab autorisiert worden, alles Erforderliche zu veranlassen, soweit erforderlich auch Zwischenentscheidungen zu treffen und alles beschlussreif vorzubereiten.
Ferner ist der Arbeitsgruppe zugestanden worden, Aufgaben weitgehend der Feuerwehr zu übertragen, die ihrerseits Mitglied der Arbeitsgruppe gewesen ist. Die Feuerwehr und ihre Beamten verfügen über die erforderliche taktische Ausbildung und Ausstattung, die für die Erledigung dieser Aufgabe erforderlich ist.
Als erstes ging es darum, eine geeignete Liegenschaft zu finden, die möglicherweise ein Impfzentrum aufnehmen kann. Dabei haben sich von vornherein viele unabdingbare Voraussetzungen ergeben, z.B.:
- sofortige Verfügbarkeit
- Nutzung über einen längeren und nicht vorhersehbaren Zeitraum
- ausreichende Größe
- gute Beschaffenheit
- Möglichkeit der Aufnahme/Schaffung bestimmter Einrichtungen/Funktionen (z.B. Eingangs- und Empfangsbereich, Zugangskontrolle, Behandlungskabinen, Büros, Sanitätsraum, Aufbereitung des Impfstoffes, Sozialräume, Telefonzentrale ... )
- einwandfreie und gut funktionierende Haustechnik
- großzügiges Umfeld/Parkmöglichkeiten
- Erreichbarkeit per ÖPNV
...
Es war und ist nach wie vor eine Unmenge von Aspekten zu bedenken und zu berücksichtigen. Damit haben sich in Bottrop die Möglichkeiten von vornherein gezwungenermaßen stark eingegrenzt und der Blick musste auf wenige zumindest theoretisch in Betracht kommende Objekte fokussiert werden. Und dies alles unter sehr großem Zeitdruck.
Im Eigentum der Stadt Bottrop befindliche Objekte standen und stehen nicht zur Verfügung. Der Saalbau erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen nicht. Zum einen befinden sich dort aktuell zahlreiche mit der Bewältigung der Corona-Pandemie verbundene Einrichtung beziehungsweise Aufgaben. Zum anderen muss bedacht werden, dass vielleicht zukünftig für heute noch gar nicht absehbare Aufgaben weitere Raumreserven erforderlich werden könnten.
Konkret in den Blick genommen worden sind folgende weitere Liegenschaften:
- Gelände/Gebäude Bergwerk Prosper Haniel
- Hallen Huber-Gelände
- ehemalige Waschkaue
- ehemaliges Karstadt-Warenlager/Südring 79
Letztlich hat die Bewertung ergeben, dass die jetzt gewählte Liegenschaft die erforderlichen Voraussetzungen bestmöglich erfüllt.
1 - Taxifahrten
Möglicherweise wird es Personen geben, denen die Möglichkeit fehlt, selbst das Impfzentrum zu erreichen. Für diese Personen wird es selbstverständlich Lösungen geben. Ob Fahrten mit dem Taxi und die Übernahme der Kosten ein geeignetes Mittel sind wird noch eingehender zu prüfen sein.
In zahlreichen Telefonkonferenzen der Kommunen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an denen der Unterzeichner teilgenommen hat, sind dazu bereits Überlegungen angestellt worden. Die Dinge sind aber noch im Fluss. Hierzu verweise ich auch auf die bereits stattgefundene Berichterstattung in den Medien.
2 - Parkautomaten
Der Antrag der SPD-Fraktion, die zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristete Maßnahme zu verlängern, hat auf der Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses gestanden, die wegen der aktuellen Entwicklung der Coronalage vor Weihnachten kurzfristig umständehalber abgesagt worden ist. Das war so konkret nicht vorhersehbar.
Bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres hat der Krisenstab aus ausschließlich infektionlogischen Gründen beschlossen, die Parkscheinautomaten vom Netz zu nehmen. Diese Entscheidung - wiederum als vorbeugende Maßnahme der Gefahrenabwehr - hat der Krisenstab im Dezember erneut gefällt und die Parkscheinautomaten zunächst bis zum 10. Januar 2021 einschließlich vom Netz genommen. Sodann hat der Krisenstab Anfang Januar 2021 beschlossen, diese Maßnahme über den 10. Januar 2021 hinaus zu verlängern und sich dabei an dem Geltungszeitraum der neuen und ab 11. Januar 2021 geltenden Coronaschutzverordnung zu orientieren. Also jetzt konkret bis zum 31. Januar 2021.
3 - Kitagebühren
Dies dürfte zwischenzeitlich Erledigung gefunden haben. Das Land (Familienministerium) und die Kommunen (über die kommunalen Spitenverbände) haben sich in der letzten Woche geeinigt, dass für den Monat Januar 2021 keine Beiträge erhoben werden. Die Kosten dafür teilen sich das Land und die Kommunen jeweils zur Hälfte.
Soweit dies einen Verzicht darstellt bedarf es ebenfalls wie im letzten Jahr der Legitimation durch den Rat. Die Verwaltung bereitet den Erlass einer entsprechenden Dringlichkeitsentscheidung schon vor. Der Einzug der Beiträge für den Monat Januar 2021 ist bereits gestoppt worden.
4 - Absage von Sitzungen
Die Bundeskanzlerin hat erst am 5. Januar 2021 mit den Ländern über die weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Bereits im Vorfeld hat sich aber abgezeichnet, dass es wohl zu einer Verlängerung der bestehenden Beschränkungen (mehr oder weniger eins zu eins) kommen würde.
Der Oberbürgermeister, der Vorsitzende des Schulausschusses sowie der Unterzeichner haben dies zu einer Beratung zum Anlass genommen und gemeinsam nach sorgfältiger Abwägung entschieden, die für den 12. Januar 2021 ursprünglich anberaumte Sitzung des Schulausschusses abzusagen. Diese Entscheidung ist allen Mitgliedern des Schulausschusses umgehend per E-Mail mitgeteilt worden.
Die Sitzung des Schulausschusses war die erste Sitzung, bei der es mehr oder weniger stehenden Fußes einer Entscheidung bedurfte. Für weitere unmittelbar anstehende Sitzungen ist genauso verfahren worden.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Sitzungen auch gar nicht hätten stattfinden dürfen. Denn § 13 Abs. 2 Nummer 2. Coronaschutzverordnung sieht (nach wie vor) vor, dass nur solche Sitzungen stattfinden dürfen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verschoben werden können. Mithin kommt es also konkret auf die einzelne Sitzung und die dort zur etwaigen Entscheidung anstehenden Tagesordnungspunkte an.
Der Oberbürgermeister hat zwischenzeitlich bekanntlich für den 18. Januar 2021 zu einer Telefonkonferenz des Ältestenrates eingeladen. Dort soll über das weitere Vorgehen beraten werden. Ich weise allerdings darauf hin, dass es erforderlich sein wird, bis dahin bereits weitere Entscheidungen zu treffen. Es stehen beispielsweise für den 27. und 29. Januar 2021 Sitzungen zum einen des Integrations- und zum anderen des Jugendhilfeausschusses an.
Die jeweiligen Vorsitzenden dieser Ausschüsse werden nach Beratung mit der Verwaltung frühzeitig entscheiden. Und dann wird das Ergebnis wiederum stehenden Fußes per E-Mail den Mitgliedern der Ausschüsse mitgeteilt. Das wird bereits Anfang der kommenden Woche der Fall sein. Die Mitglieder der Ausschüsse sind dann weit im Vorfeld unterrichtet und können frühzeitig disponieren.
5 - Sitzungen Video-Konferenzen
Zur Zeit sind die Beschränkungen auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung bis zum 31. Januar 2021 befristet. Was ab dem 1. Februar 2021 möglich sein wird kann niemand seriös voraussagen und wohl nur ahnen. Nach Überzeugung des Unterzeichners wird sich aber dann ungeachtet des rechtlichen Rahmens die Frage stellen, ob man jeweils auch das machen WILL, was getan werden DARF. Diese Frage wird zunächst jeder für sich verantwortungsvoll zu entscheiden haben.
Die Möglichkeit der Durchführung von Sitzungen städtischer Gremien in digitalen Formaten ist ja schon im vergangenen Jahr Gegenstand von Überlegungen gewesen. Es gibt allerdings rechtliche Voraussetzungen, die - anders als die Hauptsatzung - nicht im Einflussbereich der Stadt Bottrop liegen. Gleichwohl wird die Verwaltung Ihre Anregung erneut zur Prüfung zum Anlass nehmen.
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