Menü
Wer Tauben füttert, bringt sie in Gefahr!
Eine Stadttaube benötigt lediglich 20 Gramm Futter pro Tag. Sie ernähren sich von Pflanzensprossen, Samen von Kultur- und Wildpflanzen, Schnecken, Würmern, Insekten und nehmen auch Steinchen auf. Die Steinchen sind wichtig für ihre Verdauung.
Wer Tauben füttert, ...
- ernährt die Taube zu einseitig (dies führt zu einer ungesunden Mangelernährung, Schwächung des Abwehrsystems und Erkrankungen),
- begeht einen Verstoß gegen § 6 Abs. 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bottrop (dies kann in Bottrop mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden!),
- ernährt oft auch Ratten von dem Futter (oder den liegengebliebenen Essensresten),
- nimmt der Taube die Nahrungssuche ab und fördert damit deren Fortpflanzung (dies führt zu einem stetigen Anstieg der Taubenpopulation, da Tauben dann bis zu sieben Mal im Jahr brüten!).
Folgen der steigenden Taubenpopulation:
- Eine Taube "produziert" ca. 10 – 12 Kilogramm Kot im Jahr.
- Die im Kot enthaltene Harnsäure zerfrisst Steine und korrodiert Metalle.
- Balkone und Fassaden werden verschmutzt; die Geruchsbelästigung steigt.
- Verschiedene Krankheitserreger können durch Tauben und den Taubenkot auf den Menschen übertragen werden (u. a. der Papageienkrankheit und Salmonellen). Es können auch Allergien ausgelöst werden.
- Kinder und immunschwächere Menschen sind besonders gefährdet.
Fazit: Wer Tauben nicht füttert, ermöglicht den Tieren einen Schritt zu artgerechteren Lebensbedingungen! (Textbasis & Logo: Stadt Bottrop, April 2013, US)
Vom 12. bis 17. Mai 1929 fand in Wien der "Internationale Tierschutzkongress" statt, an dem VertreterInnen von 152 Tierschutzvereinen aus 32 Ländern teilnahmen. Der Kongress verabschiedete einen 23-Punkte-Forderungskatalog. Punkt 23 sah die Einführung eines "Tierschutztages" vor.
Am 8. Mai 1931 war es dann so weit. Beim Kongress von Florenz wurde für den 4. Oktober der erste "Welttierschutztag" proklamiert. An ihm gedenkt man des Heiligen Franz von Assisi, der am Abend des 3. Oktober 1226 gestorben ist (nach damaligem Verständnis zählte die Zeit nach Sonnenuntergang bereits zum darauf folgenden Tag; daher 4. Oktober) und als Gründer des Franziskanerordens unter anderem wegen seiner Tierpredigten berühmt und volkstümlich wurde. Sein Namenstag wird am 4. Oktober gefeiert ... (US, Juni 2012)
- Vorstoß für Wildtierverbot: Bundesländer gegen Elefanten und Affen im Zirkus (Focus.de 08.11.2011) -
- Bundeslaender für Wildtierverbot: Deutsche Zirkusse sollen auf Affen, Elefanten oder Bären verzichten (Sueddeutsche.de 26.11.2011) -
GRÜNE Bottrop: Nicht nur Ostern an Tierschutz denken
Die Bottroper GRÜNEN appellieren an die VerbraucherInnen, nicht nur anlässlich der Osterfeiertage, „kein Ei mit der 3 zu kaufen“. Eine 3 zu Beginn des auf den Eiern aufgedruckten Codes bedeutet, dass die Hühner eng zusammengepfercht in Käfigen leben. Hier können die Tiere jedoch kein artgerechtes Verhalten zeigen, denn für Scharren oder Flattern ist in den Legebatterien kein Platz.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kleingruppenhaltung von Legehennen Ende 2010 für grundgesetzwidrig erklärt. Die Bundesregierung hat jetzt bis März 2012 Zeit, die Legehennenhaltung neu zu regeln. „Bis dahin“, so die GRÜNE Kreisvorstandssprecherin Melanie Fraas, „sind die VerbraucherInnen gefragt, beim Einkauf Zeichen zu setzen und auf Eier zu verzichten, die aus nicht artgerechter Haltung stammen.“
Am besten sei es, so Fraas, sich für Eier aus ökologischer Erzeugung (Kennzeichnung „0“) zu entscheiden, da hier sicher gestellt ist, dass der gesamte Produktionsprozess artgerecht und ökologisch vertretbar ist. Für die VerbraucherInnen schwierig dagegen wird es bei Produkten wie Nudeln, Backwaren oder Eierspeisen, die Eier überwiegend aus der Käfighaltung enthalten, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss. Hier hilft es tatsächlich nur, Produkte zu kaufen, die aus bio- und ökologisch zertifizierter Produktion stammen. (April 2011)
... für ein modernes Tierschutzgesetz!
Trotz Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz gibt es nach wie vor zahlreiche Missstände im Tierschutzbereich – sowohl im praktischen Vollzug des Tierschutzes als auch auf der Rechtsebene. Das wollen wir ändern. Deshalb haben wir im Mai 2009 den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes vorgestellt. Grundlegende Ziele sind die Stärkung der Rechte der Tiere und die Überwindung des rechtlichen Ungleichgewichts zwischen TiernutzerInnen und Tierschutz.
Wir wollen …
… mehr Platz im Hühnerstall
Erheblicher Verbesserungsbedarf besteht im Bereich der sogenannten Nutztiere: Die Tiere werden häufig in viel zu kleinen Käfigen oder Ställen gehalten – auf Gitterböden oder Vollspalten – und ohne ausreichendes Licht oder Beschäftigungsmöglichkeiten. Solche Haltungsbedingungen wollen wir nicht mehr zulassen. Wir wollen die dauernde Haltung in Käfigen oder anderen Behältnissen verbieten, wenn die Verhaltensbedürfnisse der Tiere dadurch zurückgedrängt werden. Ebenso die dauernde Anbindehaltung und die Engaufstallung (§ 4 Abs. 2).
Schlachtungen und Kastrationen sollen so leidensarm wie möglich durchgeführt werden. Deshalb verbieten wir es, in Schlachthöfen Stückprämien oder Akkordlöhne für die Arbeitsvorgänge, die dem Tod des Tieres vorangehen, zu zahlen. Denn infolge von Zeitdruck erhöht sich die Gefahr, dass die nötige Sorgfalt bei der Betäubung oder Tötung von Tieren vernachlässigt wird (§ 8 Abs. 3). Kastrationen und andere schwerwiegende Eingriffe sollen künftig ausnahmslos nur noch unter Betäubung vorgenommen werden (§ 11).
… die Abschaffung von Tierversuchen
Obwohl in der Entwicklung und Überprüfung von Ersatz-und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen rasante Fortschritte gemacht werden, steigt die Anzahl der in Tierversuchen „verwendeten“ Tiere weiter an. Während im Jahr 2000 noch 1,8 Millionen Tiere „verwendet“ wurden, waren es 2007 schon 2,4 Millionen Tiere. Ein Umdenken in diesem Bereich ist dringend erforderlich!
Tierversuche sollen grundsätzlich verboten sein und nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden dürfen. Es muss sichergestellt werden, dass nur noch Versuche durchgeführt werden dürfen, die für die Bekämpfung gefährlicher Krankheiten und die Sicherung der menschlichen Gesundheit unerlässlich sind – und für die es trotz eingehender Prüfung nachweisbar keine ausreichenden „tierverbrauchsfreien“ Alternativen gibt. Zudem müssen Versuche immer an den Tieren durchgeführt werden, die am wenigsten unter diesen leiden. Die Versuche an Menschenaffen sind ausnahmslos verboten (§ 14). Die Erforschung, Anerkennung und Anwendung von Alternativmethoden, die mitunter wesentlich zuverlässiger sind als Tierversuche, muss deutlich gestärkt werden (§ 14 a).
… den Schutz von Katze, Hund & Co.
Tierheime quellen über und das Geld für die Versorgung der Tiere reicht häufig hinten und vorne nicht. Die Kommunen kommen meist nur für verlorene oder entlaufene Tiere, sogenannte Fundtiere, auf. „Herrenlose“ Tiere werden dagegen ihrem Schicksal bzw. ehrenamtlichen HelferInnen überlassen. Und im Zweifel gilt ein Tier dann als „herrenlos“.
Wir wollen das ändern und kehren die Beweispflicht um: Tiere, die sich nicht mehr in ihrem ursprünglichen Obhutsverhältnis befinden sind als Fundtiere zu behandeln. Auch ausgesetzte und entlaufene Tiere sowie deren Nachkommen dürfen von den zuständigen Behörden nicht länger sich selbst überlassen werden. Für die pflegliche Unterbringung z. B. in einem Tierheim muss gesorgt werden (§ 34). Zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung bspw. von streunenden Katzen kann die zuständige Behörde – soweit zum Schutz der Tiere erforderlich – das Unfruchtbarmachen anordnen (§ 12 Abs. 1 Pkt. 6).
… den wildtierfreien Zirkus
Die Haltung wild lebender, nicht domestizierter Tierarten in Zirkussen oder anderen reisenden Unternehmen sehen wir sehr kritisch. Denn solche Unternehmen können die erhöhten Ansprüche dieser Tiere an angemessene Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung in der Regel nicht erfüllen. Wir wollen, dass nur noch solche Tierarten zur Haltung und Verwendung in Zirkussen zuzulassen werden, die dort artgerecht gehalten werden können – diese sind in einer sogenannten Positivliste zu erfassen. Die Haltung aller anderen Tierarten muss – mit Übergangsfristen – verboten werden; Neuanschaffungen und Nachzuchten im Zirkus dürfen nicht mehr gestattet werden (§ 36).
… den Tieren eine starke Stimme geben
Der Tierschutz muss auf der Ebene des Bundes gestärkt werden. Wir wollen Vollzugsdefizite zu Lasten des Tierschutzes beheben. Dafür brauchen wir staatliche Tierschutzbeauftragte und mitwirkungsbefugte Tierschutzorganisationen. Wir wollen daher das Institut eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz einführen. Dieser soll Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzen, die für den Tierschutz zuständigen Behörden des Bundes kontrollieren und dabei festgestellte Rechtsverstöße beanstanden können (12. Abschnitt).
Außerdem wollen wir die demokratischen Mitwirkungsreche von anerkannten Tierschutzorganisationen stärken und diesen endlich ein Klagerecht einräumen. Die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts würde das bisherige Ungleichgewicht der Kräfte im Verhältnis zwischen TiernutzerInnen und Tieren aufheben und damit sowohl den Anforderungen aus Artikel 20 a Grundgesetz als auch dem Gebot der Fairness gegenüber den Tieren als den Schwächeren nachkommen (14. Abschnitt).
Der vollständige Gesetzesentwurf kann im GRÜNEN Reader „Tierschutz neu denken! Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes“ausführlich nachvollzogen oder bei Undine Kurth unter Undine.Kurth@, Tel. (030) 227 75 223 bestellt werden. Weitere Informationen zum Tierschutz können Interessierte darüber hinaus Bundestag.dehier (Gruene-Bundestag.de -> „Themen A-Z“ -> „Tierschutz“) abrufen. (US, September 2009 - Aktualisierung November 2011)
- Vorstoß für Wildtierverbot: Bundesländer gegen Elefanten und Affen im Zirkus (Focus.de 08.11.2011) -
- Bundeslaender für Wildtierverbot: Deutsche Zirkusse sollen auf Affen, Elefanten oder Bären verzichten (Sueddeutsche.de 26.11.2011) -
McDonald's macht seine KundInnen zu Zwangsunterstützern von Gentechnik. Darauf macht Ulrich Schnirch, bündnisgrüner Sprecher im Bottroper Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz aufmerksam.
Zum Hintergrund erläutert Schnirch: „Das Fleisch für die Hamburger der Fast-Food-Kette stammt von Rindern, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden – die KundInnen erfahren davon nichts. Das muss nicht sein. Es gibt genügend gentechnik-freies Futter auf dem Markt. Wenn McDonald's will, kann das Unternehmen auf Gentechnik verzichten!“ (Dezember 2010)
Deutschland hat eine der erfolgreichsten Start-up-Szenen. Im internationalen Vergleich liegen wir mit 31 milliardenschweren Start-ups – [...]
Starkregen und Hochwasser werden durch die Klimakrise häufiger und extremer. Eine neue Studie des Umweltbundesamts zeigt, dass mehr als 80 [...]
Seit fast drei Jahren sind wir als Teil der Bundesregierung im Amt. Von Beginn an waren die Herausforderungen groß und sind es immer noch. [...]