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ICH WILL SPENDEN!
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bottrop offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung. Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen. Auch Sie können BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bottrop unterstützen. Mit einer Geldspende per Banküberweisung, die für Sie unter Umständen steuerlich absetzbar ist
Unsere Spenden-Kontoverbindung (bitte beim Kreiskassierer erfragen)
Sparkasse Bottrop
Bankleitzahl xxxx
Kontonummer xxxx
Steuerliche Informationen
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist in § 34 g und § 10 b Abs. 2 Einkommensteuergesetz geregelt: Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt (Absetzbarkeit nach § 34 g EstG). Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab (Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EstG).
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt (Kapitalgesellschaften).
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann wenden Sie sich bitte einfach direkt an uns:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bottrop
Osterfelder Straße 38
46236 Bottrop
Tel. (02041) 3 66 71
Fax (02041) 3 66 79
E-Mail: info@ gruene-bottrop.de
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