GRÜNE wollen Pflegestützpunkte ins Gespräch bringen!

GRÜNE forderen Veranstaltungsreihe "Pflegestützpunkte im Gespräch": Leistungen der Pflegeversicherung im Bottroper Stadtgebiet nach "Bielefelder Modell" besser bekannt machen

Unter dem Motto "Wissen was läuft, damit es leichter geht" fordern die GRÜNEN die Bottroper Pflegestützpunkte endlich stärker ins Gespräch zu bringen. Hierzu sollen die Pflegestützpunkte in Bottrop-Stadtmitte und Kirchhellen alle Interessierten regelmäßig zu einer Veranstaltungsreihe "Pflegestützpunkte im Gespräch" nach dem "Bielefelder Modell" einladen.  In Bielefeld werde auf diese Weise kontinuierlich über die Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. in Kooperation mit AOK-Pflegeberatern) informiert, um im "Dschungel der Pflegewelt" eine bessere Orientierung zu geben. Gleichzeitig werde so auch auf die Rückfragemöglichkeiten bei den örtlichen Pflegestützpunkten aufmerksam gemacht. (Oktober 2012)

- Pflegestützpunkte Bottrop: "Haus der Knappschaft an der Hochstraße 24 in Bottrop-Stadtmitte" und "AOK-Geschäftsstelle an der Hauptstraße 18 in Kirchhellen -
- WAZ-Bericht "Zentral und kompetent -  Pflegestützpunkt Bottrop" (02.04.2009) -
- WAZ-Bericht "Pflegestützpunkt Bottrop: Adresse hilft in jedem Pflege-Fall" (12.03.2010) -
- DorstenerZeitung-Bericht "Pflegestützpunkt Kirchhellen: Bedürftige und Angehörige - Neuer Pflegestützpunkt eröffnet" (20.04.2010) -
- "Pflege-Informationssystem-Online" Bielefeld: "Bielefeld-Pflegeberatung.de" -


Pflegeurteil: "Fixierung" muss genehmigt werden

HeimbewohnerInnen, die nicht mehr selbst entscheiden können, dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt bzw. "fixiert" werden. Die Zustimmung des rechtlichen Betreuers reicht, nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZB 24/12), hierzu nicht aus.

Im verhandelten Fall hatte ein Sohn eingewilligt, seine Mutter tagsüber mittels eines Beckengurts in ihrem Stuhl festzuschnallen, nachdem sie in der Senioreneinrichtung mehrfach gestürzt war. Nach dem Gerichtsurteil muss überprüft werden, ob eine Betreuungsvollmacht im Sinn der Betroffenenen ausgeübt wird. (US, Juli 2012, Logo: Stadt Bottrop)


Pflegekonferenz der Stadt Bottrop

Die kreisfreie Stadt Bottrop muss nach § 5 Landespflegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NW) regelmäßig Pflegekonferenzen einberufen und deren Geschäftsführung übernehmen. Dennoch ist bisher - trotz wiederholter GRÜNER Nachfragen - neben der konstituierenden Sitzung am 18.05.2011 bisher lediglich eine weitere Sitzung am 24.10.2012 in der fünfjährigen Wahlperiode 2009 - 2014 vom zuständigen Sozialdezernenten einberufen worden.

Eine wesentliche Aufgabe der Bottroper Pflegekonferenz ist die kontinuierliche Mitwirkung bei der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur im Bottroper Stadtgebiet (einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen). Die Mitglieder der Bottroper Pflegekonferenz sind neben VertreterInnen der Stadt Bottrop unter anderem VertreterInnen von Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und der medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, der örtlichen Selbsthilfegruppen sowie der Ratsparteien und der kommunalen Seniorenvertretung ("Seniorenbeirat Bottrop") auch die BewohnerInnenbeiräte nach § 6 Wohn- und Teilhabegesetz (die Stadt Bottrop verwendet auf ihrer Homepage immer noch die frühere Bezeichnung "Heimbeirat").

Darüber hinaus müssen Kreise und kreisfreie Städte, wie die kreisfreie Stadt Bottrop, nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NW) kommunalePflegebedarfspläne erstellen. In ihnen sind unter anderem der Bestand an ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen festzustellen, der Bedarf an solchen Einrichtungen zu ermitteln und die zur Deckung eines Fehlbedarfes notwendigen Maßnahmen zu planen.

Außerdem sollen der kommunale Pflegebedarfsplan das Angebot der komplementären Hilfen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung geeigneter Wohnformen für Pflegebedürftige aufzeigen. (US, Mai 2012 - Aktualisierung Oktober 2012, Logo: Stadt Bottrop)


Reform: "Neues" Versorgungsamt in Gelsenkirchen

Versorgungsamt: "Neue" Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen

 

Mit der Auflösung des Versorgungsamtes in Gelsenkirchen zum Jahreswechsel 2007/2008 gibt es für viele BottroperInnen eine "neue" Anlaufstelle. Denn das Land Nordrhein-Westfalen hat die dort in der Vergangenheit angesiedelten Aufgaben auf die Bezirksregierung, den Landschaftsverband bzw. die Kommune übertragen. Für Menschen mit Behinderungen konnte allerdings eine Kontinuität erreicht werden. Die Bearbeitung ihrer Fälle erfolgt weiter am alten Standort des Versorgungsamtes Gelsenkirchen an der Vattmannstraße 2 - 8. Hintergrund ist ein Kooperationsvertrag der Stadt Bottrop mit der Stadt Gelsenkirchen. Die Gelsenkirchener nehmen die Aufgabe für die Stadt Bottrop wahr und betreiben auch weiterhin die Anlaufstelle in den Räumen des ehemaligen Versorgungsamtes.

 

Wer Angelegenheiten im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes zu klären hat, muss sich seit 1. Januar 2008 an die Stadt Gelsenkirchen, Referat für Soziales. Abteilung 6, Postfach, 45875 Gelsenkirchen wenden. Die Stadt Gelsenkirchen ist erreichbar unter der Rufnummer (0209) 1 69-0 (Telefonzentrale). Die Öffnungszeiten sind Montag und Mittwoch von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Die Städte Bottrop und Gelsenkirchen betonen, sich zu bemühen, den Übergang dieser komplexen Aufgaben mit jährlich mehreren tausend Anträgen für die Betroffenen so reibungslos wie möglich zu "gestalten". Vorsorglich bitten beide Stadtverwaltungen aber um Verständnis "für in der Anlaufphase möglicherweise vorkommende Verzögerungen". Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen bietet im Internet auch die Bezirksregierung Münster. (US, Dezember 2007 - Aktualisierung Januar 2008 und Oktober 2012, Logo: Stadt Bottrop)

- WAZ-Bericht "Kirchhellen: Händchen für Kinder" (29.04.08, Menschen mit Behinderung) -

 

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