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Städtischer Sachstandsbericht im Behindertenbeirat Bottrop
Vielen Wählern mit und ohne Behinderung wird die Teilhabe an politischen Prozessen durch Barrieren vor und während den Wahlen erschwert. Nach Angaben der Wahlabteilung der Stadt Bottrop muss durch eine neue Wahlgebietseinteilung bei der Bundestagswahl 2013 erstmals "ein großer Teil" der 89.710 Wahlberechtigten ein anderes Wahllokal aufsuchen. Darüber hinaus erfolgte im Bottroper Stadtteil Fuhlenbrock teilweise eine fehlerhafte Wahllokalzuordnung.
Analog zur bundesweiten Kampagne der "Aktion Mensch" zum Abbau von Barrieren haben Ralf Henske und Ulrich Schnirch im Vorfeld der Bundestagswahl am 22.09.2013 und der Kommunal- und Europawahlen am 25.05.2014 die Vorlage eines schriftlichen Berichts der Bottroper Stadtverwaltung beantragt, in dem ein aktueller Überblick über die Barrierefreiheit aller Wahllokale im Bottroper Stadtgebiet gegeben wird. Im Interesse einer selbstverständlichen Teilhabe aller Menschen am politischen Leben! Darüber hinaus wird in dem Antrag für den Bottroper Behindertenbeirat um Auskunft gebeten, warum es in den ab 22.08.2013 von der Stadt Bottrop versandten Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2013 u. a. heißt, "Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie ... auf der Homepage der Kommune", obwohl sich dort - auch unter Nutzung der dortigen Suchfunktion - keine Informationen finden lassen. (Stand: 24.08.2013 und 03.09.2013, September 2013)
- Wahllokaltest 2013: Barrierefreiheit - Inklusion (Aktion-Mensch.de) -
Ratsfraktion kritisiert Absage des Behindertenbeirates Bottrop am 13. Juni 2012 "aus organisatorischen Gründen"
Die GRÜNE Ratsfraktion Bottrop beklagt das öffentliche Kompetenzwirrwarr der zuständigen Behörden im Hinblick auf einen barrierefreien Bahnhof Bottrop-Boy. In dieser Situation sei die Absage der geplanten Sitzung des Behindertenbeirates am 13. Juni 2012 "aus organisatorischen Gründen" völlig unverständlich. Nach der erfolgreichen Demonstration am 25. Mai 2012 schade die Absage durch das Sozialamt dem gemeinsamen Eintreten für Aufzüge am Bottroper Bahnhof Boy.
Zur Situation am Bahnhof Bottrop-Boy erklären GRÜNEN: "Die Menschen mit Handicap interessiert, wann der Bahnhof Boy zum Beispiel mit einem Rollstuhl oder einem Rollator benutzt werden kann. Die in der Öffentlichkeit beklagte "Behörden-Posse" ist dagegen für viele Menschen in keiner Weise mehr nachvollziehbar. Insbesondere nach der Absage des Behindertenbeirates wäre es sicher sinnvoll, wenn das Baudezernat baldmöglichst die Gelegenheit nutzt und einen aktuellen Sachstandsbericht über die geplanten Initiativen für einen barrierefreien Bahnhof Boy abgibt. Darüber hinaus müssen aber auch die übrigen Mängel am Bahnhof Boy endlich in Angriff genommen werden." Die nächste Sitzung des Behindertenbeirates findet dagegen - nach dem Willen des Bottroper Sozialamtes - voraussichtlich erst wieder am 11. September 2012 statt. (Juni 2012)
- Nähere Informationen zur Situation am Bottroper Bahnhof Boy an der Horster Straße -
- Europäischer Protesttag für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Bottrop-Boy -
- WAZ-Bericht „Bahnhof Boy: Schandfleck im Verkehrsverbund“ vom 6. Mai 2012 -
- WAZ-Bericht „Behörden-Posse: In Boy versteht die Stadt nur Bahnhof“ vom 6. Juni 2012 -
- "Deutsche Bahn: Weg zur Barrierefreiheit" (2. Programm bis 2015, Mitteilung 27.04.2012) -
- Schreiben an die Deutsche Bahn "Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Bottrop-Boy" vom 5. Mail 2012 -
Die Bottroper Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Behindertenbeirat beantragt, über die massive Kürzung von Arbeitsgelegenheiten in Bottrop und ihre Auswirkungen auf Menschen mit Handicap zu berichten. Hintergrund ist die deutliche Kürzung der bisherigen Bundesmittel seit Anfang des Jahres 2011.
In der Begründung schreibt der bündnisgrüne Sprecher Ulrich Schnirch im Bottroper Behindertenbeirat: „In den vergangenen Wochen ist die geplante Kürzung von 600 auf zukünftig noch 200 bis maximal 300 Arbeitsgelegenheiten beim JobCenter Bottrop bekannt geworden. Dabei wird im Zuge des Auslaufens bewilligter Maßnahmen eine Reduzierung der Arbeitsgelegenheiten vorgenommen, die auch Auswirkungen auf Menschen mit Handicap in Bottrop hat.“
Vor diesem Hintergrund bittet die GRÜNE Ratsfraktion um einen aktuellen Sachstandsbericht im Bottroper Behindertenbeirat, in dem ein Überblick über die Auswirkungen auf gemeinnützige Arbeitsplätze unter Einhaltung bindender Grundsätze und Richtlinien gegeben wird (zum Beispiel die Entwicklung der Zahl der Maßnahmen, des zeitlichen wöchentlichen Umfangs und Vorstellung der bisher angewandten Kriterien bei der Maßnahmenreduktion, Darstellung rechtlicher und finanzieller Grundlagen sowie der Praxis in JobCenter-Städten und „Optionskommunen“). Auch wird um eine Stellungnahme der AG der Wohlfahrtsverbände zur bisherigen und nun aktuell bestehenden Situation im Bereich der gemeinnützigen Arbeit gebeten. (US, März 2011)
Der Behindertenbeirat hat am 19. Februar 2010 in seiner ersten regulären Sitzung während der fünfjährigen Wahlperiode eine lange Aufgabenliste für die Zeit bis zum Jahr 2014 erstellt.
Das Wohnungsangebot für behinderte Menschen soll verbessert werden. Dafür sollen die Wohnungen barrierefrei ausgebaut und an individuelle Bedürfnisse mehrfachbehinderter Menschen angepasst werden. Ebenso soll der Einzelhandel stärker auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung eingehen. Auch bei der Gestaltung öffentlicher Räume will der Behindertenbeirat mitreden. So soll es Erleichterungen beim Parken, Blindenleitsysteme und –pflasterungen in der Fußgängerzone, längere Grünphasen sowie die Förderung und Integration in Schulen geben. Für seine Anliegen will der Behindertenbeirat mit einem gemeinsamen Infotag auf dem Berliner Platz für mehr öffentliches Interesse werben.
Beiratsmitglieder trafen sich zum Workshop
In Form eines Workshops haben sich die Mitglieder des Beirats ihr künftiges Aufgabenfeld erschlossen. Neben konkreten baulichen Veränderungen wollen sich die Beiratsmitglieder mit dem persönlichen Budget von Betroffenen und der Umsetzung der UN-Konvention, der Integration von behinderten Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen auseinandersetzen. Angesichts der Aufgabenvielfalt wurde während des Workshops deutlich, dass der Beirat eine Erweiterung der Entscheidungskompetenzen und eine Aufwertung in der politischen Entscheidungsfindung benötige, um den Aufgabenkatalog überhaupt bewältigen zu können. Ulrich Schnirch (GRÜNE) und Ralf Henske (Blinden- und Sehbehindertenverein Bottrop) erläutern: "Bisher hat der Beirat (noch) eine beratende Funktion, d. h. es werden zwar Empfehlungen gegeben, die Entscheidungen bleiben aber Ausschüssen vorbehalten. Aber bereits als beratendes Gremium hat sich der Beirat großes Gewicht erarbeitet. Wenn es beispielsweise um Baumaßnahmen der Stadt Bottrop geht, wird der Beirat von den städtischen Baufachleuten regelmäßig hinzugezogen." (US, März 2010, Logo: Stadt Bottrop)
- GRÜNE im Landtag NRW: "Auf dem Weg zur Inklusion" (22. Juni 2012) -
- WAZ-Bericht "Bottrop: Plötzlich blieb das Augenlicht weg" (16. Oktober 2012) -
Deutsche Meisterschaften 2010 in Bottrop
Die Deutschen Meisterschaften in der Leichtathletik für Menschen mit Behinderung finden im Jahr 2010 in Bottrop statt. Diese positive Mitteilung konnte der Leiter des Bottroper Sport- und Bäderbetriebs, Gerd Kießlich, dem Behindertenbeirat in seiner Sitzung im Konferenzraum der Dieter-Renz-Halle am 19. August 2008 machen. Der Beirat besichtigte vor der eigentlichen Sitzung den Baufortschritt im Hallenbadneubau (Fertigstellung November 2008) und sah sich auch im Jahnstadion um, das mit der Deutschen Meisterschaft 2010 die erste Leichtathletik-Großveranstaltung für Menschen mit Behinderung beherbergen wird.
Die bisherigen Behindertensportveranstaltungen in Bottrop beschränkten sich auf den Fußball-Bereich - so das Viertelfinale der Fußball-WM der Menschen mit Behinderung im Jahr 2006 und Goalball- bzw. Blindenfußballveranstaltungen (sog. Mondscheincup) 2007/2008. Im Bereich der Leichtathletik fand bisher noch keine Veranstaltung in Bottrop statt. Der Sport- und Bäderbetrieb hat sich deshalb an den Deutschen Behindertensportverband gewandt und auf die hervorragenden Möglichkeiten verwiesen, die das Jahnstadion für Wettkämpfe der Behinderten in der Leichtathletik bietet. Beim 1. Frauenfußballturnier des Behindertensportverbandes am 3. November 2007 in der Sporthalle Kirchhellen wurde die Thematik dann mit dem Präsidenten des Deutschen Behindertensportverbandes, Karl-Hermann Haack, persönlich erörtert.
Nach einer Erstbegutachtung des Stadions, die die Bottroper Thea Redenz und Herbert Piepel im Februar 2008 im Auftrag des Behindersportverbandes Nordrhein-Westfalen vornahmen, folgte am 6. Juni 2008 eine Besichtigung des Jahnstadions durch den Beauftragten für das Wettkampfwesen im Deutschen Behindertensportverband, Abteilung Leichtathletik. Thomas Nuss bestätigte bei diesem Termin, dass das Stadion für die Durchführung einer Deutschen Meisterschaft der Behinderten in der Leichtathletik geeignet ist. Das Jahnstadion war in den Jahren 2004 und 2005 für rund 1,7 Mio. Euro umfassend erneuert und behindertengerecht ausgebaut worden, um gehandicapten Menschen sowohl als ZuschauerIn wie auch als SportlerIn Zugang zum Sport zu ermöglichen. Dies öffnete das Tor für die letztlich positive Entscheidung, dass die Deutsche Meisterschaft Leichtathletik der Menschen mit Behinderung für das Jahr 2010 nach Bottrop vergeben worden ist. (Basis: Offizielle Pressemitteilung der Stadt Bottrop vom 19. August 2008, inhaltliche Bearbeitung: Ulrich Schnirch, August 2008 - Aktualisierung Oktober 2009, Logo: Stadt Bottrop, Hinweis: Im Gegensatz zur Darstellung der städtischen Pressestelle war der damalige Sportdezernent und heutige Oberbürgermeister Bernd Tischler am 19. August 2008 weder im Behindertenbeirat anwesend noch hat er diesem eine Mitteilung gemacht, da er an der (zeitgleichen) Sitzung der Bezirksvertretung Kirchhellen teilnahm!)
Versorgungsamt: "Neue" Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen
Seit der Auflösung des Versorgungsamtes in Gelsenkirchen zum Jahreswechsel 2007/2008 gibt es für viele BottroperInnen eine "neue" Anlaufstelle. Denn das Land Nordrhein-Westfalen hat die dort in der Vergangenheit angesiedelten Aufgaben auf die Bezirksregierung, den Landschaftsverband bzw. die Kommune übertragen. Für Menschen mit Behinderungen konnte allerdings eine Kontinuität erreicht werden. Die Bearbeitung ihrer Fälle erfolgt weiter am alten Standort des Versorgungsamtes Gelsenkirchen an der Vattmannstraße 2 - 8. Hintergrund ist ein Kooperationsvertrag der Stadt Bottrop mit der Stadt Gelsenkirchen. Die Gelsenkirchener nehmen die Aufgabe für die Stadt Bottrop wahr und betreiben auch weiterhin die Anlaufstelle in den Räumen des ehemaligen Versorgungsamtes.
Wer Angelegenheiten im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes zu klären hat, muss sich seit 1. Januar 2008 an die Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten (Abteilung 6), Postfach, 45875 Gelsenkirchen wenden. Die Stadt Gelsenkirchen ist erreichbar unter der Rufnummer (0209) 1 69-0 (Telefonzentrale). Die Öffnungszeiten sind - auch für Bottroper Schwerbehinderte - montags und mittwochs von 8 bis 15 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Die Städte Bottrop und Gelsenkirchen betonen, sich zu bemühen, diese komplexen Aufgaben mit jährlich mehreren tausend Anträgen für die Betroffenen so reibungslos wie möglich zu "gestalten". Vorsorglich bitten beide Stadtverwaltungen aber um Verständnis "für möglicherweise vorkommende Verzögerungen". Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen bietet im Internet auch die Bezirksregierung Münster. (US, Dezember 2007 - Aktualisierung Januar 2008 und August 2012, Logo: Stadt Bottrop)
- WAZ-Bericht "Kirchhellen: Ein Händchen für Kinder" vom 29.04.2008 (einschl. Menschen mit Behinderungen) -
Der Bau von barrierefreien Zugängen (Rampen) am Bahn-Haltepunkt Bottrop-Boy soll nun voraussichtlich doch durch die Deutsche Bahn (DB) Station & Service AG oder im Namen und für Rechnung der DB Station & Service AG erfolgen. Für die Finanzierung sind Mittel nach dem S-9-Vertrag vorgesehen. Die Förderrate beträgt 107 Prozent der zuwendungsfähigen Nettobaukosten. Da die DB Station & Service AG vorsteuerabzugsberechtigt ist, dürfte diese Förderrate zu einer nahezu vollständigen Deckung der Baukosten führen, da – auch nach Einschätzung der Bezirksregierung Münster – nicht zuwendungsfähige Kosten kaum zu erwarten sind.
Es ist allerdings zu erwarten, dass bei der DB Station & Service AG Verwaltungskosten in einer Höhe anfallen, die nicht durch die in der Förderung enthaltene Verwaltungskostenpauschale von 7 Prozent gedeckt sind. Da die DB Station & Service AG weder beim Bau noch bei der späteren Unterhaltung bereit ist, die Kosten für die behindertengerechten Zugänge zu übernehmen, soll die Stadt Bottrop die DB Station & Service AG komplett von diesen Kosten in der über die Maßnahme noch zu schließenden Bau- und Finanzierungsvereinbarung freistellen. Wie hoch diese Kosten tatsächlich sein werden, hängt im Wesentlichen von der Verteilung der Zuständigkeiten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Arbeitsschritte ab.
Die Planung der Rampen befindet sich derzeit in Leistungsphase 2 der HOAI (Vorentwurfsplanung). Die Gesamtkosten (einschließlich Beleuchtung und Bepflanzung) werden zur Zeit mit 400.000 Euro (netto) veranschlagt. Bei Zugrundelegung eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von rund 20 Prozent würden Verwaltungskosten in der Größenordnung von 80.000 Euro anfallen. Diesen stünden aus der S-9-Förderung maximal 28.000 Euro (7 Prozent) als Deckungsmittel gegenüber, so dass bei der Übernahme der gesamten Abwicklung durch die DB Station & Service AG ein Verwaltungskostenanteil von voraussichtlich rund 50.000 Euro durch die Stadt Bottrop zu tragen wäre. Diese Kosten können ggf. dadurch reduziert werden, dass die Stadt Bottrop Verwaltungsleistungen mit eigenem Personal erbringt.
Unabhängig davon ist nach Fertigstellung der Rampen am Bahn-Haltepunkt Boy die gesamte Unterhaltung (einschließlich der Kosten für Beleuchtung und Winterdienst) durch die Stadt Bottrop zu übernehmen. Einzelheiten werden sich aus der Bau- und Finanzierungsvereinbarung ergeben, die von der DB Station & Service AG aufzustellen ist. Diese muss dem Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Bottrop noch zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach Fertigstellung des Brückenbauwerkes und nach dem Rückbau der Behelfsbrücke an der Horster Straße kann dann mit dem Bau der Rampen begonnen werden. (US, Oktober 2007)
- WAZ-Kommentar "Den Blick schärfen" vom 09.04.2008 -
- WAZ-Bericht "22 Ampeln werden blindengerecht umgerüstet" vom 12.11.2008 -
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