Stenkhoffbad: Saison 1. Juni 2013 bis 9. September 2013

Öffnung des einzigen Bottroper Freibades geändert

Im Freibad an der Stenkhoffstraße lief die Badesaison vom 1. Juni 2013 bis 9. September 2013. Bis 6. Juli 2013 und seit 7. August 2013 waren die Öffnungszeiten - "wegen der nicht hochsommerlichen Witterung bis auf weiteres" - täglich jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr. "Aufgrund der sommerlichen Temperaturen" war das Stenkhoffbad vom 7. Juli 2013 bis 6. August 2013 jeweils von 10.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Kassenschluss war immer jeweils eine Stunde vor der Schließung des Bades. Im Jahr 2012 war das einzige Bottroper Freibad übrigens am 19. Mai 2012 in die Badesaison gestartet. Laut Bottroper Sport- und Bäderbetrieb, der als städtischer Eigenbetrieb das Bad führt, hat das Bad angeblich "in der Regel je nach Wetterlage vom 15. Mai bis zum 15. September geöffnet" (Original-Zitate).

Der Sport- und Bäderbetrieb weist darauf hin, dass seit dem Jahr 2013 auch Saisonkarten für Erwachsene (ab 18 Jahre) sowie für Kinder und Jugendliche angeboten werden. Die Tickets für Erwachsene kosten 110 Euro, für Kinder und Jugendliche 55 Euro. Die Saisonkarten sind an der Kasse im Freibad erhältlich. Außerdem haben Unternehmen die Möglichkeit, übertragbare "Firmenkarten" zu einem Preis von 150 Euro zu erwerben, die sie zur Nutzung an ihre MitarbeiterInnen weitergeben können. "Firmentickets" können bei Martina Stricker vom Sport- und Bäderbetrieb, Tel. (02041) 70-42 11, E-Mail Martina.Stricker@remove-this.Bottrop.de angefordert werden. Im Jahr 2013 zählte der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb insgesamt 32.167 zahlende Gäste im örtlichen Stenkhoffbad. (US, Logo: Stadt Bottrop, Mai 2013 - Aktualisierungen Juli 2013, August 2013 und September 2013)


Stenkhoffbad: Die BürgerInnen haben gewonnen!!

GRÜNE gratulieren der Bürgerinitiative und den BottroperInnen zum erfolgreichen Bürgerentscheid

„Ein Erfolg auf der ganzen Linie“, urteilen die Bottroper GRÜNEN mit Blick auf das Ergebnis des Bürgerentscheides. „Ein Erfolg für die direkte Demokratie und ein Erfolg für die zukunftsorientierte Debatte für ein öffentliches Freibad in Bottrop!“

Die Bottroper GRÜNEN haben eins in der Debatte um die Zukunft des Stenkhoffbades immer klar unterstrichen: ein öffentliches Freibad gehört zur städtischen Daseinvorsorge. Die Verantwortung liegt bei der Stadt Bottrop. Sie kann lediglich auf helfende Schultern verteilt werden, wie auf einen Förderverein, auf einzelne Sponsoren unter Berücksichtigung einzelner Ideen aus der Politik und Bürgerschaft.

Mit der Entscheidung des Rates im Zuge des Stärkungspaktes beschlossen die Ratsmitglieder von SPD, CDU, FDP und ödp die Streichung der städtischen Zuschüsse an das Stenkhoffbad und empfahlen uni sono mit dem Sportdezernenten und Oberbürgermeister Bernd Tischler in ihren Stellungnahmen zum Bürgerentscheid eindeutig die Ablehnung. Doch nun steht es zum Glück fest: auch die benötigte Mehrheit der Bottroper sieht es wie die GRÜNEN, die Verantwortung liegt auch weiterhin bei der Stadt Bottrop.

GRÜNE: “Eine gutes grünes Ergebnis von 73,6% der Ja-Stimmen!“

Nun sind Politik und Stadtverwaltung wieder an der Reihe, das Votum der BürgerInnen umzusetzen und dies mit Blick auf bisher zwar schon mehrfach von GRÜNEN vorgeschlagene, aber noch nicht berücksichtigte Sparpotentiale: Beförderung von Spitzenbeamten, Verwaltungsumbau, Parkraumbewirtschaftung und natürlich - endlich - eine realistische Beurteilung des Verkehrslandeplatzes Schwarze Heide. Dazu die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Andrea Swoboda: „SPD und CDU müssen endlich aus ihrem Wolkenkuckucksheim „Schwarze Heide“ auf den Boden der wirtschaftlichen Tatsachen geholt werden, dabei kann der Bürgerentscheid hilfreich sein.“

GRÜNE zum Bottroper Bürgerentscheid: „Das geht auch bürgerfreundlicher!“

“Das Verfahren des Bürgerentscheids stieß zwar nicht bei allen BürgerInnen auf Kritik. Unsere GRÜNE Umfrage ergab jedoch mehrheitlich eine Unzufriedenheit mit dem sehr sperrigen Verfahren. Gerade die Beantragung des Stimmzettels stieß auf Unmut und die Beantragung per Mail muss in einzelnen Fällen sogar nicht gut funktioniert haben und führte zu erheblichem Mehraufwand. Es gibt viel zu lernen aus dem Bürgerentscheid, nicht nur aus dem Ergebnis, auch aus dem Verfahren. Das geht – auch mit dem Blick auf andere Städte - bürgerfreundlicher ist unser vorläufiges GRÜNES Fazit“, so Andrea Swoboda zum Verfahren des Bürgerentscheides. (Juni 2013)

- Stadt Bottrop: Endergebnis Bürgerentscheid "Stenkhoffbad erhalten" -
- Bürgerinitiative Stenkhoffbad: Infos zum Bürgerentscheid -
- Start der Badesaison am 1. Juni 2013: Bottroper Freibad von 12 bis 18 Uhr geöffnet -


 

 

Bürgerentscheid: Stenkhoffbad wird nicht geschlossen!

Bottroper GRÜNE warben ... für die Demokratie – für die Teilnahme am Bürgerentscheid – für ein attraktives öffentliches Freibad

Am 1. Juni 2013 suchten Bottroper GRÜNE das Gespräch mit den BürgerInnen ab 10 Uhr in der Bottroper Innenstadt (Am Altmarkt - vor Tchibo). GRÜNE waren in der City präsent, bis der Förderverein ins Stenkhoffbad zum Benefizkonzert „Rock im Bad“ einlud.

Die GRÜNEN warben unter dem Motto „Der Coutdown läuft“ weiter für eine Teilnahme am ersten Bottroper Bürgerentscheid, der am 9. Juni 2013 mit der Auszählung endete. Bis zum 7. Juni 2013 konnten alle wahlberechtigten BürgerInnen der Stadt Bottrop - auf Antrag - ihren Stimmzettel ausfüllen und ins Rathaus schicken oder persönlich vorbeibringen und somit an dem Bürgerentscheid teilnehmen: 9.703 Ja-Stimmen (73,6 Prozent) standen 3.489 Nein-Stimmen (26,4 Prozent) gegenüber.

Die Mehrheit der BottroperInnen wünscht sich ein attraktives öffentliches Freibad!

„Ganz schön sperrig das ganze Verfahren“, urteilen viele Menschen. Doch bei aller richtigen Kritik warben die GRÜNEN bewusst für eine Teilnahme und freuten sich über interessante Gespräche und Meinungen zu den Themen und fragten ganz gezielt: Wie finden die BottroperInnen das Verfahren dieses Bürgerentscheids? Meinungen und Anregungen nehmen die GRÜNEN auch weiter gerne per E-Mail entgegen unter info@remove-this.gruene-bottrop.de. (US, Mai 2013 - Aktualisierung Juni 2013)

- Stadt Bottrop: Endergebnis Bürgerentscheid "Stenkhoffbad erhalten" -
- Bürgerinitiative Stenkhoffbad: Infos zum Bürgerentscheid -
- Start der Badesaison am 1. Juni 2013: Bottroper Freibad von 12 bis 18 Uhr geöffnet -


Bürgerbegehren: GRÜNE Antworten auf 4 WAZ-Fragen

Stellungnahme der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Bottroper Bürgerbegehren für den Erhalt des Stenkhoffbades am 9. Juni 2013 (Anfrage der Bottroper Lokalredaktion der Westdeutschen Allgemeinen Zeitungsverlagsgesellschaft [WAZ] vom 6. Mai 2013)

WAZ-Frage 1: Wie stehen die GRÜNEN zu dem Willen des Bürgerbegehrens und warum haben Sie sich so aufgestellt?

Die GRÜNEN unterstützen grundsätzlich das Ziel des Bürgerbegehrens: Für sie ist das Ziel kurzfristig der Erhalt des Stenkhoffbades, aber langfristig der Erhalt eines öffentlichen und zudem attraktiven Freibades mit Zukunft. Es entspricht in keiner Weise dem Bürgerwillen, im Zuge des Stärkungspaktes viele Errungenschaften der Stadt zu kürzen oder sogar zu zerschlagen wie z. B. den Bottrop Pass. Die Streichung der städtischen Zuschüsse für das Stenkhoffbad zum jetzigen Zeitpunkt macht den langfristigen Erhalt eines öffentlichen Freibades schwieriger und leugnet die städtische Verantwortung für den öffentlichen Raum und für die Bottroper Bürger*innen.

WAZ-Frage 2: Sollte die Mehrheit der Bottroper für das Begehren stimmen, und die städtischen Zuschüsse ans Freibad müssten weiter fließen. Wo würden die GRÜNEN stattdessen sparen?

Die GRÜNEN haben im Zuge der Debatte um den Stärkungspakt Stadtfinanzen zahlreiche Anträge vorgetragen. Diese Anträge setzten jedoch anders als die der Stadtverwaltung und der Großen Koalition von SPD und CDU nicht bei den Bürger*innen an, sondern hatten die Verwaltung und die Politik im Auge: u. a. die Optimierung des Verwaltungsvorstandes durch eine Neuorganisation (Verzicht auf eine Dezernentenstelle, ca. 150.000 €/jährl.) oder die Parkraumbewirtschaftung (Einführung von kostenpflichtigen Parkausweisen für die Mandatsträger*innen, ca. 6.000 €/jährl.). GRÜNE fordern die Beendigung des starren beratungsresistenten Festhaltens von SPD und CDU im Einklang mit dem Oberbürgermeister wider besseren Wissens und Wirtschaftlichkeitsberechnungen am Flugplatz Schwarze Heide (Wegfall der Verlustabdeckung, ca. 137.000 €/jährl.).

WAZ-Frage 3: Angenommen, eine Mehrheit spricht sich gegen das Begehren aus, fühlen sich die GRÜNEN dann noch an die Entscheidung gebunden, das Bad auch 2014 offen zu halten?

Für die GRÜNEN ist das Angebot eines öffentlichen Freibades auch 2014 selbstverständlich, und das auch bei Scheitern des Bürgerbegehrens. Das Bürgerbegehren hat die Zahlung der 190.000 € aus städtischem Zuschuss im Fokus. Darüber hinaus haben sich eine riesige Zahl von Bürger*innen und auch Politiker*innen aller Fraktionen für den Erhalt ausgesprochen. Für die GRÜNEN geht es langfristig gesehen darum: WIE wird ein öffentliches Freibad erhalten. Es geht nicht mehr, um die Frage, OB es erhalten bleibt.

WAZ-Frage 4: Welche Ideen, unabhängig von denen des Fördervereins, haben die GRÜNEN um das Stenkhoffbad profitabler zu machen?

Ein attraktives öffentliches Freibad gehört zur städtischen Daseinsvorsorge. Neben einer bedarfsgerechten Öffnung des Bades gehören dazu auch spezielle Angebote für Familien, junge und alte Menschen - begleitet durch gezieltes Sponsoring, verbesserten Lärmschutz, dem Einsatz von innovativen Techniken und die Umsetzung der zahlreich vorliegenden Optimierungsvorschläge. Seit Jahren muss der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb (BSBB) jedoch die von SPD und CDU zu verantwortende Fehlspekulation mit Millionen-Verlusten aus den städtischen RWE-Aktien verkraften. (US, Mai 2013)




Stenkhoffbad Bottrop: Fragen und Antworten!

Wie setzen sich die jährlichen Personal- und Betriebskosten des Bottroper Stenkhoffbades von ca. 190.000 Euro zusammen?


Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Seitens der Verwaltung ist stets darauf hingewiesen worden, dass der Einspar- bzw. Zuschussbedarf ca. 190.000 Euro beträgt. Die Gesamtaufwendungen liegen deutlich höher. Der genannte Einspar- bzw. Zuschussbetrag berücksichtigt die erzielbaren Erträge. Der prognostizierte Einspar- bzw. Zuschussbedarf von 190.000 Euro errechnet sich wie folgt:

Erträge (Erläuterungen):
- Entgelte 48.500 Euro (6-Jahres-Schnitt zzgl. Erhöhung)
- Mieten u. Pachten 3.500 Euro (6-Jahresschnitt)
- Einnahmen Beachparty 50.000 Euro (3-Jahresschnitt)
=Gesamterträge:102.000 Euro

Aufwendungen € (Erläuterungen):
- Wasseraufbereitung 5.000 Euro (2012: 4.562,34 Euro)
- Wasseruntersuchung 2.300 Euro (2008, 2009, 2011: über 2.000 Euro = 2010 unter 2.000 Euro!)
- Wachdienst 2.000 Euro (2012: 1.687,00 Euro)
- Sonst. Betriebskosten 6.000 Euro (5-Jahresschnitt: 5.259,18 Euro)
- Leistungen Amt 67 7.500 Euro (2010: 7.300,64 Euro / 2011 6.931,05 Euro)
- Feuer-/Sturmversicherung 2.000 Euro (3-Jahresschnitt: 1.911,38 Euro)
- Instandhaltung 37.000 Euro (6-Jahresschnitt: 34.450 Euro)
- Bauhof ZGW Personal 12.000 Euro (5-Jahresschnitt: 12.002 Euro)
- Strom 16.000 Euro (2011: 14.472,63 Euro)
- Wasser 9.000 Euro (5-Jahresschnitt: 8.105,15 Euro)
- Reinigungsmittel 3.000 Euro (6-Jahresschnitt: 2.635,76 Euro)
- Attrakt./ Beachparty 45.000 Euro (2011: 45.889,81 Euro)
- Dienst- u. Schutzkleid. 500 Euro (6-Jahresschnitt: 510,54 Euro)
- Eintrittskarten 200 Euro
- Büromaterial 100 Euro
- Personalkosten 100.000 Euro (3-Jahresschnitt 2009–2011: 95.402,64 Euro, 2011: 90.000 Euro)
- Grundsteuer/NK Geld 100 Euro
- Müllabfuhr/Kippgeb. 5.200 Euro (4.500 l Behälter f. ½ Jahr/Kippgeb.)
- Straßenreinigung/Winterdienst 1.100 Euro (2012 lt. Bescheid FB 20: 1.062,10 Euro)
- Entwässerung/Niederschl.-geb. 12.000 Euro (2012 lt. Bescheid FB 20: 11.821,67 Euro)
- Abschreibung 26.000 Euro
=
Gesamtaufwendungen:292.000 Euro"




Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten, unterteilt auf MitarbeiterInnen des Bottroper Sport- und Bäderbetriebes, Aushilfen bzw. Honorarkräfte sowie zusätzliche RettungsschwimmerInnen bei starkem Besucherandrang?

Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Die Personalkosten in Höhe von rd. 90.000 Euro im Jahr 2011 setzen sich wie folgt zusammen:
- Mitarbeiter/innen des Sport und Bäderbetriebes rd. 73.500 Euro
- Aushilfen (Reinigung/Kasse) rd. 10.500 Euro
- Aushilfen (Rettungsschwimmer/innen) rd. 6.000 Euro"




Welche Betriebskosten sind dies im Einzelnen? Welche Kosten entstehen durch Rasen-, Grünschnitt und Bepflanzung sowie Pflege des Eingangsbereiches durch das Grünflächenamt? Welche Ausgaben entstehen durch die regelmäßigen Hygieneuntersuchungen der Wasserqualität? Wie hoch sind anteilmäßig die Kosten für Reinigungsmittel, aufgeteilt auf die einzelnen Bäder?


Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Die entsprechenden Aufwendungen sind aus der o. a. Aufstellung ersichtlich. Die Kosten der Reinigungsmittel bei der nächtlichen Grundreinigung sind in dem an das Reinigungsunternehmen zu zahlenden Rechnungsbetrag enthalten (Freibad Stenkhoff rd. 2.700 Euro, siehe oben)"




Können die Betriebskosten durch gezielte Maßnahmen weiter gesenkt werden (zum Beispiel Wassernutzung aus der Brunnenanlage weiter optimieren, Wassererwärmung der Solarabsorberanlage auch für das Duschwasser nutzen sowie Einsatz von Photovoltaik auf dem Dach des Umkleidegebäudes)?


Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Der BSBB hat in den vergangenen Jahren unterschiedliche Investitionen zur Energieeinsparung getätigt. Dazu gehören vor allem der Bau von Brunnen zur Befüllung der beiden großen Schwimmbecken, die Solarabsorberanlage zur Erwärmung der beiden Becken und die auf dem Dach des Umkleidegebäudes installierte Solarabsorberanlage zur Erwärmung des Wassers im Planschbecken. Zuletzt wurde im Jahr 2006 ein Dienstleistungsvertrag über den Einbau einer energieoptimierten Filtersteuerung abgeschlossen. Durch diese Steuerung werden jährlich rd. 38.000 kWh und 24 t CO2 eingespart.

Die Ergiebigkeit der Brunnen ist insbesondere bei kurzen Vorlaufzeiten nicht ausreichend, um die Becken bis zur Eröffnung ausschließlich mit Brunnenwasser zu befüllen. Für eine Nutzung des Brunnenwassers zum Duschen müsste zunächst eine rd. 140 m lange Rohrleitung und zusätzlich ein weiteres Leitungssystem im Gebäude gelegt werden. Aufgrund der besonderen Anforderungen, die die Trinkwasserverordnung stellt, wurde auch beim Hallenbad im Sportpark - trotz der guten Wasserqualität - auf die Nutzung des Brunnenwassers zu Duschzwecken verzichtet. Dies gilt auch für den Einsatz von Brunnenwasser im Freibad.

Die benötigte minimale Duschwassermenge rechtfertigt zudem keine über die vorhandene Installation hinausgehende Investition. Zur Frage nach einer Photovoltaik-Anlage ist zu sagen, dass es sich hier nur um eine Anlage handeln kann, die auf Erzielung von Gewinnen aus der Einspeisevergütung nach EEG ausgerichtet ist. Dazu ist aber notwendig, die Anlage mindestens 20 Jahre vorzuhalten. Eine entsprechende Garantie kann von hier nicht gegeben werden.

Eine Senkung der Betriebskosten erscheint im Bereich der Personalkosten durch flexiblere Öffnungszeiten, insbesondere Schließung des Bades bei schlechtem Wetter, und Veränderungen beim Personaleinsatz möglich. Welcher Einspareffekt dadurch möglich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden."




Wird für das Jahr 2013 neben der Beachparty an weitere Events gedacht (wie z.B. an ein Rockkonzert für Jugendliche am Vorabend der Beachparty)?


Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Die Durchführung weiterer Events im Zusammenhang mit der Beachparty ist grundsätzlich denkbar. Die Planung und Durchführung der Beachparty ist mittlerweile aber schon so arbeitsaufwendig, dass weitere Veranstaltungen durch den BSBB nicht mehr organisiert werden können.

Für diese Veranstaltungen gibt es ggf. Interesse von Privatveranstaltern, ein Gespräch mit einem Interessenten über die Durchführung einer Musikveranstaltung für Nachwuchsmusiker am Vortag der Beachparty wurde bereits geführt. Es ist davon auszugehen, dass durch eine derartige Veranstaltung aber nur ein Gewinn in geringer Höhe zu realisieren ist.

Die Durchführung mehrerer Veranstaltungen an einem Wochenende wird aber grundsätzlich als problematisch angesehen, weil die Wiese im Veranstaltungsbereich insbesondere bei schlechter Witterung nicht an mehreren Tagen hintereinander nutzbar sein könnte."




Ist zur Attraktivitätssteigerung des Stenkhoffbades der Einsatz des Spielmobils und der Hüpfburg des Jugendamtes der Stadt Bottrop, der Einsatz von Wasserspielgeräten (z. B. der „Krake“, die sich im Besitz des BSBB befindet), ein Beach-Volleyball-Wettbewerb für Schulen, Wassergymnastik am Vormittag usw. möglich?


Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Der Einsatz des Spielmobils und der Hüpfburg sind grundsätzlich möglich, und kann mit dem Jugendamt abgestimmt werden. Dieser Einsatz ist witterungsabhängig und bei Besucherandrang an heißen Tagen nicht sinnvoll.

Ob und inwieweit Schulen das Bad für Beachvolleyballwettbewerbe nutzen würden, kann von hier nicht beurteilt werden. Der BSBB wird dies wie die Nutzung des Freibades generell durch Schulen im Ausschuss für den Schulsport ansprechen.

Wassergymnastik nach vorgegebenen Zeiten anzubieten (Kurssystem) erscheint im Freibad witterungsbedingt schwierig. Bei einem kostenlosen Angebot ist von zusätzlichen Personalkosten auszugehen.

Großspielgeräte wurden auch im Jahr 2012 mehrfach eingesetzt und werden auch im Jahr 2013 zum Einsatz kommen."




Warum wird die Lärmschutzwand zur BAB A2 sowie der Zaun, parallel zum Vorthbach, nicht zur Bandenwerbung genutzt?

Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Bei übermäßiger und insbesondere großformatiger Werbung, die natürlich darauf abzielt, Aufmerksamkeit zu erregen, besteht grundsätzlich das Risiko einer Reizüberflutung. Die Anbringung derartiger Werbung erscheint deshalb der Aufenthaltsqualität im Freibad abträglich und würde das bisherige harmonische Gesamtbild schädigen.

Davon unabhängig können nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau grundsätzlich Werbeanlagen an der Rückseite einer Lärmschutzwand angebracht werden. Sie befänden sich dann in der Werbeverbotszone der Autobahn, so dass hier eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 8 FStrG erforderlich ist. Die Zuständigkeit für die Erteilung dieser straßenrechtlichen Ausnahmegenehmigung liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Zuvor müsste jedoch ein Bauantrag beim Bauordnungsamt eingereicht werden, das dann im Beteiligungsverfahren den Landesbetrieb einschaltet.

Der BSBB hat in diesem Jahr, zusätzlich zu den bereits vorgenommenen Anstrengungen zur Steigerung der Werbeeinnahmen, einen Vertrag über die Anbringung von kleinformatigen Werberahmen an Sportanlagen mit einer Werbefirma abgeschlossen. Die Verhandlungen über die Installierungen von analogen und digitalen Werbedisplays in Sporthallen und Hallenbädern stehen kurz vor dem Abschluss.

Mit Blick auf die durchschnittliche Besucherzahl der letzten 6 Jahre und den begrenzten zeitlichen Zugang der Öffentlichkeit zum Freibad wurde neben den oben genannten Bedenken das wirtschaftliche Interesse von Firmen an Werbung im Freibad als gering eingeschätzt. Der BSBB wird dennoch kurzfristig mit der Werbefirma einen Termin vereinbaren, um sich hinsichtlich dezenter Werbemöglichkeiten (z.B. Zaun am Vortbach) beraten zu lassen. Die daraus zu erzielenden Einnahmen sind aber als gering einzustufen."




Ist für das Jahr 2013 die Ausgabe eine Jahreskarte für das Stenkhoffbad geplant?


Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Im Stenkhoffbad ist bisher als teuerste Mehrfachkarte nur eine 30er-Karte erwerbbar. Die Ausgabe einer Jahreskarte bei einer – in der Regel – von Anfang Mai bis Mitte September andauernden Freibadesaison erscheint nicht angezeigt. Der Verkauf einer Saisonkarte ist möglich. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Änderung der Entgeltordnung."




Kann das Gelände des Stenkhoffbades für Firmenveranstaltungen genutzt werden?


Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Grundsätzlich ja, es kommt aber sicherlich auf die Art der Veranstaltung an. Um der Öffentlichkeit möglichst viel Raum zur Nutzung des Bades zu geben, sollte eine Nutzung für Firmenveranstaltungen auf Zeiten außerhalb des öffentlichen Badebetriebes beschränkt bleiben.

Da von den Wasserflächen eine potentielle Gefährdung ausgeht, muss auch bei privater Nutzung ein Rettungsschwimmer anwesend sein. Nachfragen von Firmen sind hier bisher nicht eingegangen. Die erzielbaren Gewinne aus derartigen Nutzungen werden als gering eingestuft."




Ist der BSBB zu einer Zusammenarbeit mit einem Förderverein Stenkhoffbad bereit?
  

Antwort Bottroper Sport- und Bäderbetrieb - BSBB (24.10.2012):
"Die Betriebsleitung ist grundsätzlich zu einer Zusammenarbeit bereit." (US, Oktober 2012)



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